Wallbox Förderung in NRW

Wallbox Förderung in NRW

Bis 30.06.2024 gibt es in Nordrhein-Westfalen wieder eine Wallbox-Förderung.

Gefördert werden private Ladestationen, die komplett oder teilweise mit selbst erzeugtem Strom einer PV-Anlage betrieben werden.


Die Förderhöhe beträgt max. 1.500 €.


Antragsberechtigt sind:

Bis 30.06.2024 gibt es in Nordrhein-Westfalen wieder eine Wallbox-Förderung.

Gefördert werden private Ladestationen, die komplett oder teilweise mit selbst erzeugtem Strom einer PV-Anlage betrieben werden.


Die Förderhöhe beträgt max. 1.500 €.


Antragsberechtigt sind:

  • Vermieter, Mietende und Wohnungseigentümer innerhalb einer WEG

  • Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen

  • Personengesellschaften

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Denken Sie daran, den Antrag VOR der Beauftragung einzureichen!

Förderung Kombi-Paket Wallbox, PV-Anlage und Speicher

Ab September 2023 gibt es vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine kombinierte Förderung zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für E-Autos an Wohngebäuden.


Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die PV-Anlage (mind. 5 kWp), den Batteriespeicher (mind. 5kWh) und einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.


Die Förderhöhe beträgt max. 10.200 €.

Förderbedingungen:
  • PV-Anlage, Speicher und Wallbox müssen zusammen angeschafft werden

  • Vorhandensein eines eigenen E-Autos (kein Hybrid!) bzw. eine bereits erfolgte Bestellung

  • Der erzeugte Solarstrom muss vorrangig für den Ladevorgang des E-Autos genutzt werden

Denken Sie daran, den Antrag VOR der Beauftragung einzureichen!


Sind Sie antragsberechtigt? Hier gibt es einen Vorab-Check und weitere Informationen zum Antrag:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Solarstrom-für-Elektroautos-(442)/

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